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   RG, 14.01.1937 - IV B 69/36   

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https://dejure.org/1937,634
RG, 14.01.1937 - IV B 69/36 (https://dejure.org/1937,634)
RG, Entscheidung vom 14.01.1937 - IV B 69/36 (https://dejure.org/1937,634)
RG, Entscheidung vom 14. Januar 1937 - IV B 69/36 (https://dejure.org/1937,634)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Steht den leiblichen Eltern oder der unehelichen Mutter ein Rechtsanspruch auf persönlichen Verkehr mit ihrem Kinde zu, wenn ihnen -- abgesehen von dem Falle des § 1636 BGB. -- die elterliche Gewalt oder die Sorge für die Person durch Vertrag, behördliche Anordnung oder ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 153, 238
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 19.02.2014 - XII ZB 165/13

    Vollstreckung von Umgangsregelungen: Ordnungsgeldfestsetzung gegen das als

    Die vom Oberlandesgericht angeführte Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 153, 238, 243) enthält hierzu keine abweichende Aussage.
  • BGH, 14.06.1951 - IV ZR 42/50

    Kindesannahme. Widerrechtliche Drohung

    Zunächst ist es fraglich, ob neben dem Recht der Sorge für die Person des Kindes, das die Eltern mit dem Wirksamwerden der Adoption zunächst verlieren (§ 1765 Abs. 1 BGB), ein selbständiges Verkehrsrecht besteht (so Staudinger BGB § 1765 Anm. 1; a.A. RGZ 64, 47; 153, 238; RGRKomm § 1765 Anm. 2).
  • OLG Schleswig, 02.05.1996 - 2 W 106/95

    Entscheidung eines Betreuers über den Aufenthalt einer betreuten Ehefrau

    Seit langem ist anerkannt, daß sich die Aufgaben des Vormundschaftsgerichts im Rahmen des § 1837 Abs. 2 BGB auf die Kontrolle der Maßnahmen des Vormunds gegen pflichtwidrige oder mißbräuchliche Gestaltungen - auch betreffend den Umgang des Mündels - beschränken (z.B. RGZ 153, 238, 241; BGHZ 17, 108, 116; OLG Hamm RPfl 1985, 294; BayObLG …
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