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RG, 14.01.1937 - IV B 69/36 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Steht den leiblichen Eltern oder der unehelichen Mutter ein Rechtsanspruch auf persönlichen Verkehr mit ihrem Kinde zu, wenn ihnen -- abgesehen von dem Falle des § 1636 BGB. -- die elterliche Gewalt oder die Sorge für die Person durch Vertrag, behördliche Anordnung oder ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 153, 238
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 19.02.2014 - XII ZB 165/13
Vollstreckung von Umgangsregelungen: Ordnungsgeldfestsetzung gegen das als …
Die vom Oberlandesgericht angeführte Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 153, 238, 243) enthält hierzu keine abweichende Aussage. - BGH, 14.06.1951 - IV ZR 42/50
Kindesannahme. Widerrechtliche Drohung
Zunächst ist es fraglich, ob neben dem Recht der Sorge für die Person des Kindes, das die Eltern mit dem Wirksamwerden der Adoption zunächst verlieren (§ 1765 Abs. 1 BGB), ein selbständiges Verkehrsrecht besteht (so Staudinger BGB § 1765 Anm. 1; a.A. RGZ 64, 47; 153, 238; RGRKomm § 1765 Anm. 2). - OLG Schleswig, 02.05.1996 - 2 W 106/95
Entscheidung eines Betreuers über den Aufenthalt einer betreuten Ehefrau
Seit langem ist anerkannt, daß sich die Aufgaben des Vormundschaftsgerichts im Rahmen des § 1837 Abs. 2 BGB auf die Kontrolle der Maßnahmen des Vormunds gegen pflichtwidrige oder mißbräuchliche Gestaltungen - auch betreffend den Umgang des Mündels - beschränken (z.B. RGZ 153, 238, 241; BGHZ 17, 108, 116; OLG Hamm RPfl 1985, 294; BayObLG …